Mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist bin ich einverstanden. Mir ist bewusst, dass mein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung des Vertrages erlischt.

 

Ausschluss des Widerrufsrechts:

Kauf von digitalen Inhalten auf einem nicht-körperlichen Datenträger (z.B. Streaming, Download, etc.)  - Die Frist zum Widerruf beginnt schon bei Vertragsschluss, § 356 Absatz 2 Nr. 2 BGB

Gem. § 356 Absatz 5 BGB kann ein Unternehmer das Widerrufsrecht bei dem Verkauf von Inhalten auf nicht-körperlichen Datenträgern erlöschen lassen, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher:

1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und

2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.“


Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wenn wir mit der Ausführung des Vertrages begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und Sie ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages Ihr Widerrufsrecht verlieren.